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LBZ Blog

Urlaubs- und Auslandssemester

Thomas Kowatsch | 22. März 2024

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Urlaubs- und Auslandssemester

Das Studium ist anstrengend, du wolltest eigentlich noch mal richtig reisen oder dir geht’s nicht gut genug, um dein Studium gerade zu meistern. Egal mit welcher Begründung, Studierende haben die Möglichkeit ein Urlaubs- oder Auslandssemester zu machen – Eine Pause vom alltäglichen Studentenleben. Was Urlaubs- und Auslandssemester sind, welche Möglichkeiten du hast und auf was du achten musst, erklären wir dir hier.



Urlaubssemester


Ein Urlaubssemester klingt erstmal wie verlängerte Semesterferien, ist es aber nicht. Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung deines Studiums für die Zeit eines Semesters. Je nach Hochschule oder Universität gibt es andere Regeln und Richtlinien für ein Urlaubssemester. In der Regel behältst du deinen Studierendenstatus, wenn es um Werkstudentenjobs geht, musst du jedoch mit anderen steuerlichen Regelungen rechnen. Das Urlaubssemester wird dir daher auch nicht als Fachsemester angerechnet und beeinträchtigt somit nicht die Regelstudienzeit. Da du trotzdem immatrikuliert bist, wird das Semester als Hochschulsemester angerechnet. Normalerweise hast du innerhalb deines Urlaubssemesters nur eingeschränkten Zugang zu Lehrveranstaltungen, einige Hochschulen untersagen auch den Besuch von Veranstaltungen in Urlaubssemestern.


Warum nicht einfach keine Vorlesung besuchen und Urlaub machen oder arbeiten? Das geht je nach Studiengang natürlich auch, zieht jedoch einige Nachteile mit sich. Wer BAföG bekommt, muss Leistungsnachweise einreichen und die Regelstudienzeit einhalten, dies könnte mit einem Semester ohne Leistungen schwierig sein. Unterbrechungen des Studiums ohne Beurlaubung lassen den Anspruch auf BAföG entfallen, bereits ausgezahlte Förderbeiträge können vom BAföG-Amt zurückgefordert werden, was ein Haufen Schulden bedeutet. Ein Urlaubssemester ist jederzeit mit einem Grund möglich und erspart dir Bürokratie, Schulden und ein schlechtes Gewissen.


Um ein Urlaubssemester zu beantragen, musst du einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung stellen und einen wichtigen Grund angeben. Dafür gibt es vorgegebene Fristen, die du ebenfalls der Homepage deiner Hochschule entnehmen kannst. Was als wichtig gilt, setzt jede Hochschule selbst fest. Erkundige dich also auf der Infoseite deiner Hochschule. Was aber allgemein als wichtiger Grund gilt, sind Krankheit, Schwangerschaft/Kinder, Praktika, BFD, Haft, Pflege von Angehörigen (mit Nachweis der Pflegestufe) und Auslandssemester.


Alternativen zum Urlaubssemester sind das Teilzeitstudium und die Unterbrechung durch Exmatrikulation (! Erschwertes Wiederaufnehmen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen).


Auslandssemester


Ein Auslandssemester, auch ohne ein bilinguales Studium oder Europalehramt, ist eine Zeit im Ausland während des Studiums, das eine Dauern von einem Semester hat. Fast alle Hochschulen bieten Auslandssemester an und haben oft auch Kooperationen mit Hochschulen in anderen Ländern. Welche Angebote deine Hochschule für Auslandsaufenthalte hat findest du meist auf der Homepage.


Auslandssemester sind für Studierende, die gerne reisen, Kulturen kennenlernen, sich sprachlich und fachlich weiterbilden oder ihren Horizont erweitern wollen. Einige Studiengänge setzen ein Auslandsaufenthalt im Studium voraus.


Meist studierst du an der Partnerhochschule im Ausland, besucht verschiedene Kurse, die du dir möglicherweise auch an deiner Hochschule anrechnen lassen kannst und schreibst Prüfungen


Die Kosten für ein Auslandssemester variieren je nach Programm. Informiere dich rechtzeitig über Studiengebühren, Arbeitsmöglichkeiten, Visa, Impfungen, Auslandskrankenversicherung und Lebenshaltungskosten in dem jeweiligen Land. Ein Auslandsaufenthalt ist nie günstig, dennoch hast du verschiedene Fördermöglichkeiten. Du kannst unter anderem AuslandsBAföG und Bildungskredite beantragen oder dich für ein Stipendium und Programme wie ERASMUS bewerben, sowie gegebenenfalls im Ausland jobben.


Dieser Artikel wurde von Thomas Kowatsch verfasst


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