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Das Referendariat

Unterlagen und Briefe

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Unterlagen und Briefe

Vor allem vor dem Referendariat warten eine Menge organisatorische Punkte auf dich, die erledigt werden müssen. Neben der Anfertigung deiner Bewerbung und dem Zusammensuchen von Unterlagen werden dir auch einige Unterlagen und Briefe zugesendet.


Nachfolgend bekommst du einen Überblick über den „Papierkram“, der bei dir ankommen wird:

  • Förmlicher Zulassungsantrag (entspricht dem Ausdruck der Onlinebewerbung)

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ausgeübte Berufstätigkeiten

  • Ein Personalbogen mit einem Lichtbild aus neuester Zeit

  • Zeugnis über den Realschulabschluss, Fachschulreife oder gleichwertiger Bildungsgang

  • Das Zeugnis über den Abschluss der beruflichen Ausbildung (z.B. Meisterbrief, staatliche Anerkennung als Erzieher/-in, Abschlusszeugnis als Physiotherapeut/-in)

  • Standesamtliche Nachweise (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, ggf. Geburtsurkunde von Kindern, ggf. Entscheidungsformeln von Scheidungsurteilen); diese Nachweise können auch über einen Auszug aus dem Familienbuch geführt werden

  • Staatsangehörigkeitsnachweis mittels einer amtlich beglaubigten Kopie des Passes oder des Personalausweises (beidseitig)

  • Belehrung und Erklärung über die Verfassungstreue

  • Erklärung über Vorstrafen, wirtschaftliche Verhältnisse und zur Frage, ob bereits in einem anderen Bundesland oder bei anderen Zulassungsbehörden ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt oder ein Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet worden ist

  • Ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis)


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Nach Benachrichtigung über die beabsichtigte Zulassung zur Ausbildung werden vom zuständigen Regierungspräsidium folgende Unterlagen angefordert:

Ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses wird von der Bewerberin / vom Bewerber bei der Meldebehörde zur Vorlage bei dem Regierungspräsidium, bei dem die Bewerbung eingereicht wurde, beantragt.

Ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts. Die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses erfolgt durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen oder Ärzte.

Die zuvor genannten Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Kopie bzw. als amtlich beglaubigte Abschrift (Personenstandsurkunden) bei den Regierungspräsidien eingereicht werden.



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