Die wichtigsten Facts zu diesem Thema:
Referendariat im Ausland rechtlich und organisatorisch nicht möglich. Die Dauer des Referendariats kann aber durch die vorherige Arbeit an einer Auslandsschule gekürzt werden. Dazu hat jede Schule aber ihre eigenen Regelungen bezüglich solch einer Anerkennung.
Alternativ ist ein so genanntes Unterrichtspraktikum möglich. Hierbei nimmt der/die Lehramt-Student*In an einer von 135 deutschen Auslandsschulen am Schulleben teil, um andere Bildungssysteme adaptieren und gegebenenfalls Aspekte übertragen zu können. Es gibt keine allgemeine Anerkennung solcher Praktika, jedoch werden der Großteil akzeptiert.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst finanziert das Förderprogramm "Kurzstipendien für Praktika im Ausland".
Datenbank anabin
Datenbank anabin: Infoportal zu Bildungsabschlüssen im Ausland für Lehrer*innen
Pädagogischer Austauschdienst (PAD)
Pädagogischer Austauschdienst (PAD): Zuständig für den internationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich
Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013
Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 vom 20. November 2013: Zur Änderung der Richtlinie 2005 /36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024 /2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)
Praktika an PASCH-Schulen
Praktika an PASCH-Schulen: An PASCH-Schulen sind Praktika und Freiwilligendienste für junge Menschen aus Deutschland möglich. Die Praktikant*innen haben dadurch die Möglichkeit, internationale Erfahrungen zu sammeln, Schule und Unterricht in einem anderen Land zu erleben. Auch die Stärkung der eigenen interkulturellen Kompetenz wird gefördert. Solch ein Praktikum wird gefördert und umfasst Praktika mit einem Zeitraum von einem bis sechs Monaten. Bei Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen werden Praktika zwischen sechs und zwölf Monaten gefördert. Die Kranken-, Unfall und private Haftpflichtversicherung wird übernommen.
Bewerben kannst du dich an den Auslandsschulen direkt nach Genehmigung durch den aktuellen Dienstherrn.
Weitere Informationen findest du hier
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