Wann kann ich abgelehnt werden?
Für die Ablehnung der Verbeamtung muss eine eindeutige Begründung vorliegen, dazu gehören zum Beispiel schwere Erkrankungen, aber auch eine aktuelle psychotherapeutische Behandlung. Dabei wird aber immer der Einzelfall betrachtet und auch auf Ursachen und Prognosen geschaut und nicht nur auf die Diagnose. Bei der Ablehnung hast du die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, welcher zu einer Einigung mit dem/der ArbeitgeberIn oder bis zu einem Klageverfahren führen kann. Ärztliche Berichte/Bescheinigungen zum Überstehen von Krankheiten und positive Prognosen sind hilfreich.
Wozu brauche ich die amtsärztliche Untersuchung?
Das Erreichen des Beamtenstatus ist sehr strikt geregelt, diese sind im §9 des Beamtenstatusgesetzes festgelegt. Da die Verbeamtung auf Lebenszeit oder auch auf Probe eine Zusicherung von z.B. Beamtengehalt, Beihilfe, Arbeitsplatz und weitere verschiedene staatliche Absicherungen bedeutet, wollen sich ArbeitgeberInnen sorgfältig versichern, dass du gesundheitlich in der Lage bist deinen Job ohne Einschränkungen bis zum gesetzlichen Rentenalter durchzuführen.
Wann muss ich zur amtsärztlichen Untersuchung gehen?
Meist müssen BeamtenanwärterInnen 1x vor dem Referendariat und 1x vor dem Übergang in den BeamtInnenstatus auf Lebenszeit eine amtsärztliche Untersuchung durchführen. Die Termine für den amtsärztlichen Besuch variieren von Bundesland zu Bundesland, da der Beginn in jedem Bundesland selbstständig geregelt wird (siehe Wechsel zwischen Bundesländern). In Baden-Württemberg endet die Abgabe der Bewerbungsunterlagen für dein Referendariat, mit ein paar Ausnahmen, am 01.09. Daher muss die Untersuchung spätestens im August des selben Jahres stattgefunden haben.
Wie teuer ist der Besuch bei AmtsärztInnen?
Der Besuch bei AmtsärztInnen ist für die Bewerbung für das Referendariat verpflichtend, jedoch musst du die Kosten dafür selbst tragen. Auch hier ist der Kostenbeitrag je nach Arzt/Ärztin unterschiedlich. Zu finden sind Beträge zwischen 30,-€ bis 100,-€.
Welche Ärzte bieten eine amtsärztliche Untersuchung an?
Hier findest du alle ÄrztInnen, die in Baden-Württemberg eine amtsärztliche Untersuchung für den Beamtenstatus durchführen dürfen. Beachte jedoch, dass du noch nie von dem/der Arzt/Ärztin untersucht wurdest.
Welche Vorurteile müssen aus dem Weg geräumt werden
Es gibt einige Vorurteile über die amtsärztliche Untersuchung, die nicht stimmen. Welche das sind erfährst du hier:
Übergewicht
„Der BMI ist sehr wichtig für das Bestehen der amtsärztlichen Untersuchung.“ Doch so hart ist die Realität nicht. Meist verhindert ein BMI bis 30 das Bestehen der Untersuchung für Lehrkräfte nicht. Erst ab einem BMI über 30 (Adipositas) könnte es kritisch werden.
Behinderungen
„Menschen mit einer schweren Behinderung werden nicht für einen Beamtenberuf zugelassen.“ Dies ist ebenfalls nicht ganz korrekt. Auch Schwerbehinderte haben eine gute Chance den Lehrberuf auszuführen. Hier ist nur wichtig, dass das Mindestmaß an körperlicher Eignung für den Beruf besteht. Bei einer Ablehnung kannst du dich an die zuständige Schwerbehindertenvertretung wenden.
Chronische Krankheiten
„Wenn ich eine chronische Erkrankung habe, kann ich nicht verbeamtet werden.“ Das ist falsch! Trotz einer chronischen Erkrankung oder Vorerkrankung kannst du die amtsärztliche Untersuchung bestehen. Es gibt keine klaren Vorgaben zur gesundheitlichen Eignung, es wird immer der Einzelfall betrachtet und in den Kontext des Arbeitsalltages gesetzt. So wird bewertet, ob du mit der chronischen Erkrankung die alltäglichen Aufgaben bewältigen kannst. Dein Hausarzt kann den Prozess durch eine Bescheinigung des Überstehens der Krankheit oder durch positive Prognosen unterstützen.