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Das Referendariat

Nebentätigkeit im Referendariat

  • Kann ich eine Nebentätigkeit im Referendariat haben?

  • Welche Voraussetzungen gibt es für eine Nebentätigkeit im Referendariat?

  • Dein Weg durch das Referendariat


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Nebentätigkeit im Referendariat

Du bist im Referendariat/Vorbereitungsdienst oder stehst kurz davor und überlegst dir, ob du dein Gehalt durch einen Nebenjob verbessern kannst? Da können wir dir sagen, dass dies möglich ist, jedoch nicht als generell erlaubt gilt.

Eine Nebentätigkeit neben dem Referendariat/Vorbereitungsdienst ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland in der Handhabung und der möglichen Wochenstundenzahl.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass deine Energie in das Referendariat/den Vorbereitungsdienst investiert werden kann und die Nebentätigkeit deine Leistungen in der Schule nicht beeinträchtigt.


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Eine Nebentätigkeit ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Eine Nebentätigkeit muss durch ein Antragsformular bei der Schulleitung angemeldet werden, sie muss dies genehmigen

  • Jedes Bundesland hat eine festgelegte Wochenstundenzahl (Baden-Württemberg: ca. 6 Stunden pro Woche)


Tipp

Deine Nebentätigkeit darf deine Leistung im Referendariat/Vorbereitungsdienst nicht negativ beeinträchtigen! Suche dir einen 603€ Job, da du so Lohnsteuerabgaben sparst. Nebentätigkeiten, die mit der Schularbeit zu tun haben, sind gern gesehen

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Ausführliche Informationen findest du in unserem Leitfaden, den du über deinen LBZ Berater erhältst.



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