Möchtest du die Welt erkunden und für ein paar Jahre im Ausland unterrichten und zu arbeiten? Möglich ist das an einer von weltweit mehr als 150 deutschen Auslandsschulen weltweit. Bevor du eine Stelle als Lehrer*in im Ausland antrittst, sollten zunächst einige Grundlegende Fragen geklärt sein.
Es gibt verschiedene Wege, sich für eine Auslandsstelle zu bewerben:
Bei der Personalvermittlung wird zwischen Auslandsdienstlehrkräften (ADLK) und Bundesprogrammlehrkräften (BPLK) unterschieden. Je nach Programm gibt es unterschiedliche Auswahl- und Bewerbungsverfahren. Interessierte Ortskräfte (OK) und Ortslehrkräfte (OLK) werden nicht von der ZfA vermittelt, sondern setzen sich direkt mit den örtlichen Schulträgern in Verbindung.
Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK)
Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK)
Landesprogrammlehrkräfte (LPLK)
Ortslehrkräfte (OLK)
Ortskräfte (OK)
Allgemein wird das Arbeiten als Lehrer*in im Ausland als Karrierechance gesehen, vor allem da sie dort innerhalb kurzer Zeit leitende Funktionen übernehmen können.
Die zu erbringenden Studienleistungen und die jeweiligen Strukturvorgaben variieren von Land zu Land enorm. Eine Formulierung einheitlich verpflichtender Regelungen im internationalen Bereich sind nur sehr schwer zu formulieren.
Bei den Fächern liegt der Bedarf vor allem bei den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Aber auch Lehrer*innen für Deutsch oder Deutsch als Fremdsprache werden gesucht.
Die Besoldung für Lehrer*innen im Ausland entspricht ungefähr dem Grundgehalt in Deutschland. Hinzu kommen jedoch noch Auslandszuwendungen. Zudem gibt es individuelle Schulortzuwendungen die beispielsweise die Lebenshaltungskosten oder die Lage der Sicherheit vor Ort berücksichtigen. Für Kinder werden die Schulkosten sowie Umzugs- und Reisekosten erstattet.
Grundsätzlich ist die Dauer des Auslandsaufenthalts für drei Jahre angelegt. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist möglich. Während dieser Zeit kann man sich als Lehrer in Deutschland beurlauben lassen und arbeitet dann als Auslandsdienstlehrkraft. Bei einer Funktionsstelle kann die Aufenthaltsdauer im Ausland nochmal um weitere zwei Jahre erweitert werden. Das heißt insgesamt sind bis zu acht Jahre möglich. Schulleiterinnen und Schulleiter gehen insgesamt für sechs Jahre ins Ausland und können danach nochmals um weitere zwei Jahre verlängern. Absolventinnen und Absolventen, die noch nicht in einem Dienstverhältnis stehen, können als Bundesprogrammlehrkräfte vermittelt werden. Sie gehen zunächst für zwei Jahre ins Ausland und können um weitere zwei Jahre verlängern.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
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